Bauleitung

Bauleitung

Als Bauleiter unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, Umsetzung und Abnahme der Baumaßnahme, der Organisation der korrekten Durchführung und der Überwachung der Kosten, Termine und der Qualität.

Unser Angebot für Sie

Wir liefern Ihnen alle Leistungen nach HOAI §56 der Leistungsphasen 7-9 für die Versorgungstechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Sprinkler) und die gesamte Elektrotechnik.

HOAI Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Einholen von Angeboten

  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

  • Führen von Bietergesprächen

  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

HOAI Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation:

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

  • Kostenfeststellung

  • Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

  • fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf
    Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung

  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

HOAI Leistungsphase 9 – Objektbetreuung:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

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